Sachsen-Anhalt
Von jedem Euro nicht einmal zehn Cent
Wahlversprechungen durchgerechnet
Das Leibniz-Institut Halle hat das AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt durchgerechnet. Das Ergebnis ist keine Meinung, sondern eine Subtraktion – und die geht nicht auf.
Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD könnte nach Umfragen die absolute Mehrheit erreichen und erstmals allein ein Bundesland regieren. Für diesen Fall hat sie ein Programm vorgelegt, das sie selbst „Regierungsprogramm” nennt.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat dieses Programm gegen den Landeshaushalt gerechnet.1 Nicht kommentiert – gerechnet, und den Rechenweg vollständig offengelegt. Das Institut nennt seine Arbeit selbst eine Größenordnungsrechnung, keine amtliche Kostenrechnung. Genau in dieser Zurückhaltung liegt ihre Stärke.
Herausgekommen ist ein Satz, der in seiner Nüchternheit schwerer wiegt als jede Wahlkampfrede:
Von jedem Euro sind nicht einmal zehn Cent gedeckt.
Der Ausgangspunkt
Sachsen-Anhalt gab 2025 rund 15,1 Milliarden Euro aus. Davon stammten 9,2 Milliarden aus eigenen Steuereinnahmen, 4 Milliarden kamen von Bund und EU, 1,1 Milliarden waren neue Schulden. Für die Jahre 2027 bis 2029 plant das Land im Schnitt mit 877 Millionen Euro Neuverschuldung pro Jahr.
Das AfD-Programm verspricht drei Dinge gleichzeitig: umfangreiche neue Leistungen, keine neuen Schulden und niedrigere Steuern.
Damit steht die Reihenfolge fest. Bevor die erste neue Leistung finanziert werden kann, müssen erst die eingeplanten 877 Millionen ersetzt werden. Schon dieser Schritt gelingt nicht.
Was das Programm kostet
Das IWH hat 136 kostenwirksame Maßnahmen identifiziert. Beziffern ließen sich davon 28 – jene, bei denen das Programm selbst einen Betrag nennt oder sich ein amtliches Mengengerüst mit offen ausgewiesenen Stückkosten verbinden lässt. Diese 28 kosten zusammen rund 1,595 Milliarden Euro pro Jahr, knapp ein Fünftel der eigenen Steuereinnahmen des Landes.
Die fünf größten Posten:
- Landeseigenes Kindergeld: 303 Millionen Euro
- Höherer kommunaler Finanzausgleich: 214 Millionen Euro
- Kostenfreie Mittagsverpflegung von der Krippe bis zur Schule: 155 Millionen Euro
- Beitragsfreie Krippen und Kindergärten: 117 Millionen Euro
- Landespflegegeld für häusliche Pflege: 115 Millionen Euro
Die übrigen 108 Maßnahmen bleiben unbeziffert. Nicht weil sie nichts kosten, sondern weil das Programm keine Zahlen nennt und amtliche Daten für eine seriöse Schätzung fehlen. Darunter sind Kleinigkeiten wie eine Ehrenrente für Olympiasieger – aber eben auch der Ausbau der Straßeninfrastruktur, der soziale Wohnungsbau, ein neues Landesinstitut für staatspolitische Bildung, ein Institut für kritische Islamforschung, die Wiederbelebung der Kernenergieforschung und mindestens 300 Abschiebehaftplätze samt Betrieb und Personal.
Diese Kosten sind nicht null. Sie sind unbekannt. Und sie kommen zu den 1,6 Milliarden hinzu.
Was gegenfinanziert ist
Auf der Einsparseite ist die Quellenlage besser, weil die meisten Kürzungsziele an bekannte Haushaltsansätze anknüpfen. Das IWH rechnet hier bewusst großzügig und unterstellt, dass jede angekündigte Kürzung sofort und vollständig wirkt. Wo das Programm oder frühere Rechnungen der AfD-Landtagsfraktion selbst Beträge nennen, werden diese unverändert übernommen, ohne Abschlag. Unter diesen wohlwollenden Annahmen kommen 243,3 Millionen Euro zusammen.
Gut zwei Drittel davon – 165,9 Millionen – entfallen auf einen einzigen Bereich: Asyl, Aufnahme und Remigration. Das Haushaltskapitel „Asyl- und Ausländerwesen” weist für 2025 einen Nettozuschussbedarf von 175 Millionen Euro aus. Die Schätzung unterstellt also, dass die Ausgaben des Landes für Asyl und Aufnahme nahezu vollständig entfallen.
Warum das kaum aufgehen dürfte, schreibt das IWH selbst dazu und stuft die Position ausdrücklich mit hohem Realisierungsrisiko ein. Die Unterbringung zugewiesener Schutzsuchender ist eine Pflichtaufgabe des Landes; § 44 Asylgesetz sieht eine Vorhaltepflicht für Aufnahmekapazität vor, unabhängig davon, wie viele Plätze gerade belegt sind. Einsparungen entstehen erst, wenn die Fallzahlen tatsächlich sinken – und die hängen überwiegend von Bundes- und EU-Politik ab. Hinzu kommt, dass die Zugangszahlen in Sachsen-Anhalt zuletzt bereits nahe an historischen Tiefständen lagen. Der größte Sparhebel des Programms setzt damit an einem Posten an, der sich politisch gut ausspricht, aber landespolitisch kaum noch bewegen lässt.
Ein zweiter Punkt ist noch aufschlussreicher. Das Programm fordert eine pauschale Kürzung der Ministeriumsausgaben um mindestens zehn Prozent. Auf ganze Ressorthaushalte angewandt ergäbe das rechnerisch über eine Milliarde Euro. Nur: Zu den Ressortausgaben zählen Lehrergehälter, Polizeibesoldung, Straßenbau und Familienleistungen – also genau die Bereiche, in denen dasselbe Programm mehr ausgeben will. Die Ressortprüfung des IWH zeigt, dass die 136 Maßnahmen Mehrausgaben in sämtlichen Ministerien und in der Staatskanzlei auslösen.
Beide Versprechen schließen sich gegenseitig aus. Widerspruchsfrei anwendbar bleibt die Kürzung nur auf die Ministerialapparate selbst. Dort ergibt sie 40,4 Millionen Euro.
Der Realitätstest, den das Land schon gemacht hat
Wie schwer solche Einsparungen tatsächlich fallen, muss man nicht theoretisch diskutieren. Sachsen-Anhalt hat es gerade durchgespielt.
2024 beschloss die Landesregierung einen weitgehenden Einstellungsstopp für die Landesverwaltung. Frei werdende Stellen werden grundsätzlich nicht nachbesetzt, ausgenommen Lehrkräfte, Polizei und Nachwuchskräfte. Erwartet wurden rund 180 Millionen Euro Einsparung.
Erreicht wurden 2025 nach Angaben des Finanzministeriums rund 30 Millionen – trotz mehr als 400 nicht nachbesetzter Stellen.
Das ist die Antwort auf jede pauschale Sparankündigung. Personal ist überwiegend verbeamtet oder unbefristet beschäftigt. Ein Haushalt lässt sich nicht durch Entschlossenheit kürzen, sondern nur durch Zeit.
Drei Wege, alle versperrt
Bleibt die Frage, wie die Lücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro geschlossen werden soll. Es gibt genau drei denkbare Wege.
Neue Schulden. Schließt das Programm selbst aus, und die Schuldenbremse ließe sie nur in Ausnahmefällen zu.
Höhere Steuern. Nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Die versprochene Halbierung der Grunderwerbsteuer kostet allein 114 Millionen Euro an Mindereinnahmen. Fast die Hälfte aller belegbaren Einsparungen wird damit von der eigenen Steuersenkung wieder aufgezehrt.
Wachstum. Hier fehlt die Größenordnung. Die Finanzplanung des Landes erwartet für 2025 bis 2029 insgesamt rund 94 Millionen Euro zusätzliche inflationsbereinigte Steuereinnahmen – knapp 24 Millionen pro Jahr, also etwa ein Prozent der jährlichen Lücke. Von den großen Gemeinschaftsteuern fließt zudem über die Hälfte an Bund und Gemeinden, und steigende eigene Steuerkraft schmilzt die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich teilweise wieder ab.
Auch weitere genannte Sparquellen tragen nicht. Das Bürgergeld zahlt überwiegend der Bund, abgewickelt über die Jobcenter; von den kommunalen Anteilen für Unterkunft und Heizung erstattet der Bund einen erheblichen Teil. Und die Landesprogramme für Klimaschutz und erneuerbare Energien, die das Programm streichen will, umfassen zwar über 200 Millionen Euro – werden aber nahezu vollständig aus zweckgebundenen EU-Mitteln finanziert. Ihre Streichung schüfe keinen einzigen frei verfügbaren Landeseuro. Sachsen-Anhalt verzichtete lediglich auf europäisches Geld.
Das 100-Tage-Programm verrät mehr als das Wahlprogramm
Im Juli 2026 hat die AfD zusätzlich ein Sofortprogramm mit zehn Punkten beschlossen. Es unterscheidet sich auffällig vom Wahlprogramm: überwiegend öffentlichkeitswirksame Maßnahmen mit geringen Kosten – die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge, eine Imagekampagne, ein Untersuchungsausschuss.
Die teuren Kernversprechen fehlen darin vollständig. Kein Kindergeld, keine kostenfreie Kita- und Schulverpflegung, kein höherer kommunaler Finanzausgleich, keine Steuersenkung. Zusammen entspricht das Sofortprogramm rund sieben Prozent der bezifferbaren Kosten des Wahlprogramms.
Das IWH zieht daraus einen doppelten Schluss, und er ist der interessanteste des ganzen Papiers: Das 100-Tage-Programm sei das realistischere Abbild dessen, was eine AfD-Landesregierung tatsächlich umsetzen könnte – und selbst dieses abgespeckte Programm wäre nur finanzierbar, wenn das zentrale Wahlversprechen gebrochen und weiter neue Schulden gemacht würden.
Die zwei naheliegenden Einwände
Zwei Fragen kommen an dieser Stelle verlässlich, und beide verdienen eine Antwort statt eines Achselzuckens.
„Warum wird nur die AfD durchgerechnet?” Der Einwand ist berechtigt. Ein Vergleich mehrerer Wahlprogramme wäre aussagekräftiger als die Prüfung eines einzelnen, und man darf sich diesen Vergleich wünschen. Zwei Dinge ändert er allerdings nicht. Erstens löst sich eine Rechnung nicht dadurch auf, dass andere nicht geprüft wurden – die 2,2 Milliarden bleiben, ganz gleich, wie die Programme von CDU, SPD oder Linken abschneiden würden. Zweitens ist die Ausgangslage hier tatsächlich besonders: Nur bei der AfD steht eine absolute Mehrheit im Raum. Ein Programm, das ohne Koalitionsverhandlungen unmittelbar Regierungshandeln würde, ist prüfbar wie sonst nur ein Koalitionsvertrag.
„Das Institut hängt am Steuertropf.” Das IWH wird von Bund und Ländern gefördert, wie alle Leibniz-Institute. Es schreibt das selbst auf die Rückseite des Papiers. Nur folgt daraus nichts. Eine Rechnung wird nicht dadurch falsch, wer sie bezahlt hat – sie wird falsch, wenn sich ein Rechenschritt nicht halten lässt. Und genau dafür liegen Anhang, Annahmen und Quellen offen. Wer die Zahlen für parteiisch hält, kann sie mit eigenen Annahmen ersetzen. Das Papier lädt ausdrücklich dazu ein.
Was man dem Institut ebenfalls nicht vorwerfen kann: Es legt seine eigenen Schwächen offen. Es weist Bandbreiten aus statt Punktwahrheiten – und nennt sie ausdrücklich Sensitivitätsrechnungen, keine Wahrscheinlichkeitsaussagen. Und es benennt selbst zwei Stellen, an denen seine eigenen Ausgangszahlen zu hoch gegriffen sein dürften: bei den Polizeivollzugsbeamten um etwa sechs, bei den Justizwachtmeistern um rund vierzig Prozent. Beides sind kleine Posten. Aber eine Studie, die ihre eigenen Unschärfen ins Papier schreibt, arbeitet anders als eine, die Zahlen nur zur Untermauerung sucht.
Einordnung
🟢 Belegt: Die Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro jährlich, die Haushaltszahlen, das Ergebnis des Einstellungsstopps, der Widerspruch zwischen pauschaler Ressortkürzung und Mehrausgaben in allen Ressorts. Amtliche Quellen, im Anhang dokumentiert, frei abrufbar.
🟡 Indiz: Dass die Lücke in Wirklichkeit größer ausfällt. Das IWH verzichtet bewusst auf eine Schätzung der 108 unbezifferten Maßnahmen – merkt aber an, dass die schwer berechenbaren Ausgabenposten deutlich zahlreicher und umfangreicher sind als die schwer berechenbaren Einsparposten. Auch am günstigsten Rand des Korridors decken die Einsparungen nur knapp 40 Prozent der reinen Programmkosten – die 877 Millionen zu ersetzende Neuverschuldung sind darin noch gar nicht enthalten.
🔵 Deutung: Meine eigene. Ein Programm, das rechnerisch nicht aufgeht, verschwindet nicht einfach. Es wird ersetzt – durch das, was billig ist und trotzdem nach Handeln aussieht. Das 100-Tage-Programm zeigt bereits, wie das aussehen könnte: Rundfunkverträge kündigen, Untersuchungsausschüsse einsetzen, Kampagnen fahren. Symbolik kostet fast nichts. Kindergeld kostet 303 Millionen.
Warum das auch uns angeht
Sachsen-Anhalt ist weit weg vom Bayerischen Wald. Die Methode ist es nicht.
Fünf Seiten Analyse, über zwanzig Seiten Anhang, jede Zahl mit Quelle und Rechenweg – so sieht die Prüfung eines Wahlversprechens aus. Man kann sich wünschen, dass mehr Programme diese Behandlung erfahren, auch hier bei uns und auch die der Parteien, denen man näher steht. Das wäre die richtige Konsequenz aus dieser Studie.
Denn man muss dem Institut nicht glauben. Das ist ja gerade der Punkt. Man kann nachrechnen.
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Nic Dorsch, Reint E. Gropp, Alexander Reifschneider: Ist das AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt finanzierbar? – Kosten und Gegenfinanzierung vor der Landtagswahl am 6. September 2026. IWH Policy Notes 2/2026, Halle (Saale), 5. August 2026. DOI: 10.18717/pnhbnc-x191. Frei abrufbar auf iwh-halle.de. ↩