AfD

Die Beileidskarte des Täters

Wie aus einem Vollzug nach Vorschrift ein Vorwurf gegen die Regierung wird

Nancy Mensah wurde nach 24 Jahren nach Ghana abgeschoben. Ein AfD-Abgeordneter nennt das Systemversagen. Es war das Gegenteil: Der Apparat hat funktioniert – so, wie es sein Parteiprogramm verlangt.

Am 13. und 14. Juli 2026 wurde Nancy Mensah von Borkum nach Ghana abgeschoben. Rund 24 Jahre hatte sie auf der Insel gelebt, sozialversicherungspflichtig in einer Kur- und Rehaklinik gearbeitet und ihren gesundheitlich eingeschränkten Lebensgefährten im Alltag unterstützt.1 Strafrechtlich war sie nach allem, was bekannt ist, nie aufgefallen.

Wenige Wochen später veröffentlichte Achim Köhler, AfD-Bundestagsabgeordneter für den Rhein-Neckar-Kreis, dazu ein Posting auf Facebook. Es beginnt in Stakkatoform: 24 Jahre in Deutschland. Gearbeitet. Integriert. Einen Menschen gepflegt. Dann der Befund – kein Einzelfall, sondern Systemversagen. Und die Forderung, Deutschland müsse endlich wieder zwischen Leistungsträgern und Gefährdern unterscheiden.2

Das klingt nach Empathie. Es ist das Gegenteil.

Was tatsächlich geschah

🟢 Der Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis wurde im Februar abgelehnt. Weil sie Deutschland nicht innerhalb der gesetzten Frist von 30 Tagen verließ, wurde nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes die Abschiebung vollzogen. So begründet es der Landkreis Leer.3

🟢 Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Oldenburg blieb erfolglos. Nach Auskunft des Gerichts waren die Voraussetzungen für ein rechtliches Ausreisehindernis nicht erfüllt.4

🟢 Am Tag der Abholung kam sie von der Arbeit nach Hause. Sie hatte keine Gelegenheit, ihren Arbeitgeber zu informieren oder sich zu verabschieden. Am Folgetag wäre sie regulär zur Schicht erwartet worden. Heute lebt sie bei ihrer Schwester in der Nähe von Kumasi.5

Kein Behördenversagen also, kein Schlendrian, kein übersehener Vorgang. Der Apparat hat exakt so funktioniert, wie er soll: Frist abgelaufen, Titel entfallen, Vollzug. Buchstabe statt Mensch.

Genau hier kippt Köhlers Posting. Er nennt Systemversagen, was in Wahrheit Systemerfüllung ist.

Wer hier spricht

🟢 Achim Köhler, geboren 1964 in Walldorf, gelernter Koch, seit 1993 Angestellter im öffentlichen Dienst bei der Gemeindeverwaltung Sandhausen. Seit 2013 in der AfD, Mitbegründer und über Jahre Sprecher des Kreisverbands Rhein-Neckar, seit 2015 Bundes- und Europadelegierter. Bei der Bundestagswahl 2025 zog er über Listenplatz 9 der AfD Baden-Württemberg in den 21. Deutschen Bundestag ein.6

🟢 Dort ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.7

🔵 Beides zusammengenommen ergibt ein merkwürdiges Bild. Borkum liegt rund 600 Kilometer von Köhlers Wahlkreis entfernt; mit dem Fall verbindet ihn weder ein Mandatsbezug noch eine Zuständigkeit. Er hat ihn nicht zugewiesen bekommen, er hat ihn aufgegriffen. Zugleich sitzt er in genau dem Gremium, in dem sich die Frage nach den Ermessensspielräumen des Rechtsstaats tatsächlich verhandeln ließe – mit Anfrage, Antrag oder Initiative. Gewählt hat er das Facebook-Posting.

Was im Programm seiner Partei steht

🟢 Im Bundestagswahlprogramm 2025 der AfD, beschlossen auf dem Parteitag in Riesa, steht die Forderung nach Abschaffung aller Bleiberechtsregelungen für ausreisepflichtige Personen – ausdrücklich einschließlich der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung und des Chancenaufenthaltsrechts.8

Die Bundeszentrale für politische Bildung fasst dieselbe Passage zusammen und ordnet den dort verwendeten Begriff „Remigration” der extremistischen Neuen Rechten zu.9

🟢 Das Chancen-Aufenthaltsrecht, das namentlich zur Abschaffung vorgesehen ist, war ein Verfestigungsinstrument für Menschen, die lange hier leben. § 104c AufenthG verlangte fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalt zum Stichtag 31. Oktober 2022, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, keine relevanten Vorstrafen und keine wiederholte Identitätstäuschung. Danach folgten 18 Monate auf Probe. Für den Übergang in einen dauerhaften Titel nach § 25b AufenthG waren anschließend Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und die überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen. Wer das nicht schaffte, fiel zurück in die Duldung.10

Es war also alles andere als ein Freifahrtschein. Es war eine Leiter, an deren Ende genau das stand, was Köhler heute einfordert.

🟢 Am 2. Dezember 2022 stimmte der Bundestag namentlich darüber ab: 371 Abgeordnete dafür, 226 dagegen, 57 Enthaltungen. Union und AfD lehnten mehrheitlich ab. Der damalige AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann warf der Koalition in der Debatte vor, sie wolle Ausreisepflichtige dauerhaft im Land behalten.11

Der Fairness halber: Köhler saß damals noch nicht im Bundestag, er zog erst 2025 ein. Der Vorwurf zielt nicht auf seine persönliche Stimmabgabe, sondern auf die Programmatik der Fraktion, für die er heute spricht, und auf das Wahlprogramm, mit dem er angetreten ist.

🔵 Damit steht die Konstruktion des Postings auf dem Kopf. Köhler fordert, wer arbeite und mittrage, müsse bleiben dürfen. Seine Partei will die Rechtsinstrumente abschaffen, die genau das ermöglichen. Er beklagt ein Ergebnis, dessen Herbeiführung im Programm steht, für das er kandidiert hat.

Das ist keine Kritik am System. Das ist eine Beileidskarte.

Der eigentliche Zweck

Bemerkenswert ist, was in Köhlers Text nicht vorkommt: Nancy Mensah. Nicht als Person. Sie erscheint in vier Partizipien – gearbeitet, integriert, gepflegt – und verschwindet dann. Ab dem zweiten Absatz geht es um „ausreisepflichtige Islamisten und schwere Straftäter”.

Sie ist das Scharnier, nicht das Thema. Ihre Biografie liefert die emotionale Startrampe für den Schwenk zum eigentlichen Anliegen. Gebraucht wird sie, gemeint ist sie nicht.

🔵 Auch die Sortierlogik verdient einen zweiten Blick. „Leistungsträger” gegen „Gefährder” ist keine rechtsstaatliche Kategorie, sondern eine ökonomische: Sie fragt nach Nützlichkeit, nicht nach Rechten. Was geschieht nach dieser Logik mit der Reinigungskraft, die nach 24 Jahren krank wird und nicht mehr arbeiten kann? Wer Aufenthalt an Verwertbarkeit knüpft, hat darauf keine Antwort – außer der naheliegenden.

Die Kommentarspalte: 316 Reaktionen

Am Abend des 10. August 2026 standen unter dem Posting 316 Kommentare. Sie sind aufschlussreicher als der Text darüber, aber nicht in die Richtung, die man erwarten würde.

Anmerkung zur Zitierweise: Die Kommentare sind öffentlich einsehbar. Da es sich mit Ausnahme des Abgeordneten um Privatpersonen handelt, werden sie ohne Namensnennung wiedergegeben. Rechtschreibung und Zeichensetzung im Original.

Zuerst das, was funktioniert hat

Die mit Abstand größte Gruppe widerspricht Köhler nicht. Sie folgt ihm – genau dorthin, wo er hinwollte.

Dutzende Beiträge wiederholen in Varianten denselben Satz: Abgeschoben werde, wer arbeite und sich anpasse, während Kriminelle blieben. „Hart gegen die Schwachen, schwach gegen die Harten. Der Staat macht es sich gern leicht.” „Es werden nur die abgeschoben, die sich nicht wehren. Die Krawallmacher bleiben.” „Die guten werden ab geschoben, die Verbrecher dürfen bleiben, das ist so gewollt.”

Verantwortlich sind in dieser Lesart durchgehend die anderen: „Das ist die dämliche Regierung.” „Typisch die Altparteien.” Mehrfach mündet es in die Aufforderung, die AfD müsse endlich übernehmen, damit so etwas aufhöre.

🔵 Das sollte man nicht kleinreden, denn es ist der Ertrag des Postings. Ein realer Vorgang, der der Programmatik der AfD entspricht, wurde binnen Stunden in einen Beleg gegen deren politische Gegner umgewandelt. Die Empörung ist echt. Sie wird nur an eine Adresse geliefert, die mit der Entscheidung nichts zu tun hatte – und von einer Partei entgegengenommen, deren Programm die Rechtsgrundlage für solche Fälle noch verschärfen will. Wer sich fragt, warum ein Abgeordneter einen Fall aufgreift, der ihn nichts angeht: Hier steht die Antwort.

🟡 Auffällig ist, was in dieser Gruppe fast nie vorkommt: eine Frage nach der Rechtsgrundlage. Warum wurde der Titel nicht verlängert? Welche Regel greift hier? Einige haben danach gefragt. Eine Antwort bekamen sie nicht.

Der Widerspruch kam von rechts

Daneben steht eine zweite, kleinere Gruppe, die deshalb bemerkenswert ist, weil sie nicht von der politischen Gegenseite kommt, sondern aus Köhlers eigenem Lager.

Sie stellt, teils spöttisch, teils ratlos, immer wieder dieselbe Frage. „Mein Gott, was ist nun? Remigration oder keine Remigration. Ihr müsst euch schon positionien.” „Wie passt diese Aussage zur ‚millionenfacher Abschiebung’? Wie passt diese Aussage zur Remigration? Sind Sie in der falschen Partei?” Knapper: „Jetzt will die AfD doch nicht REMIEGRIEREN.”

Andere sparen sich die Empörung und widersprechen dem Abgeordneten schlicht in der Sache. „Bleibegrund ist weg. Also abschieben. Fertig. Das selbe sagt auch die afd!” Oder: „Wo ist das Problem??? Alles richtig gemacht !!! Und das schlimme daran es ist nur einer gewesen und nicht Millionen.” Oder, ungeschminkt: „Wir müssen den Ausländischen müll abschieben! Egal wie er sich verkleidet!”

🔵 Diese Leute haben verstanden, worum es geht – besser als die große Gruppe zuvor. Wer wissen will, wie „Remigration” bei denen ankommt, die sie fordern, findet die Antwort nicht im Programmtext, sondern hier.

„Wenn das Höcke liest…”

Gut ein Dutzend Kommentare verweisen in Varianten auf den Thüringer Landessprecher. „Alter, deine Anhänger werden dich steinigen, wenn du die Schwarze zurückholst.” „Na lass das aber nicht den Björni hören! Da hast ganz schnell einen Termin zum Kaffee trinken.” „Völlig richtig, das kannst dem Bernd auch gleich sagen. Der hat da eine ganz andere Meinung dazu und der wird die Partei in seine Richtung bringen wenn die Zeit gekommen ist.”

🔵 Bemerkenswert daran ist die Selbstverständlichkeit. Niemand muss erklären, warum Köhlers Position mit dem Höcke-Flügel kollidiert – das setzen Gegner wie Anhänger als bekannt voraus. Das Posting wird im eigenen Lager nicht als Parteilinie gelesen, sondern als Abweichung.

Der Beleg – und was danach geschah

Zweimal wurde im Strang das Wahlprogramm im Wortlaut zitiert, mit Seitenzahl und Satznummer. Ein Nutzer schrieb dazu: Würde die Regelung umgesetzt, hätte die Frau von vornherein gar nicht erst arbeiten dürfen. Die Aussage „wer arbeitet, wird nicht abgeschoben” sei damit schon programmatisch widerlegt.

Interessant ist die Reaktion des Adressaten: „Ja ich weiss… Aber haben sie mal den Koalitionsvertrag die ca 160 Seiten gelesen…”

🔵 Die Rückwärtsverteidigung in Reinform, hier ausnahmsweise vollständig dokumentiert. Der Beleg wird eingeräumt und im selben Satz für unerheblich erklärt, indem das Thema wechselt. Wer so argumentiert, hat den Punkt verstanden – er will ihn nur nicht gelten lassen.

Die einfachere Variante derselben Mechanik findet sich ein paar Zeilen weiter. Auf eine sachliche Zusammenfassung des Widerspruchs antwortete eine Nutzerin: „warum immer diese Lügen, gehts auch mal mit mit der Wahrheit? Lesen hilft manchmal, bevor man sich als dumme Nachplapperin outet.” Was gelogen sein soll, steht nicht dabei. Es folgte auch nichts mehr.

Die Umschreibung der Person

Passt der Fall nicht ins Bild, wird nicht das Bild geändert, sondern der Fall.

Mehrere Kommentare stellen Nancy Mensahs Biografie in Frage: Sie habe unter verschiedenen Namen Asylanträge gestellt. Sie habe nur einen Minijob gehabt. Sie habe nicht geheiratet, „um an mehr Geld zu kommen, oder sonstige Gründe der Vorteilsnahme”. Sie habe es in 24 Jahren eben nicht geschafft, „den Papierkram zu erledigen”.

🟡 Für keine dieser Behauptungen liegt in der Berichterstattung eine Bestätigung vor. Sie stehen hier nicht als Tatsachen, sondern als das, was sie sind: Zuschreibungen, die im Kommentarstrang entstanden und dort weitergereicht wurden.

Zu diesem Absatz siehe den Nachtrag vom 12. August 2026 am Ende des Artikels.

🔵 Die Funktion ist erkennbar. War die Abgeschobene fleißig, integriert und unbescholten, wird die eigene Position unangenehm. War sie es nicht, löst sich das Problem auf. Also wird sie umgeschrieben – nach Bedarf, nicht nach Beleglage.

Wer gar nicht erst hingesehen hat

Ein Detail, das man leicht übersieht: Auffällig viele Kommentare sprechen von einem Mann. „Der Ghanaer wäre nach Lesart der AfD doch eh dran gewesen.” „Nach Ghana gehört der auch hin.” „Wie ist sein Status? Warum wird er abgeschoben etc??” „Lass mal raten ob der wahrscheinlich AFD-Wähler ist.”

In Köhlers Posting steht unmissverständlich „eine Frau”. In der Berichterstattung steht ein Name.

🔵 Diese Leute haben nicht den Fall kommentiert, sondern die Vorlage, die ihnen vertraut vorkam. Das gilt für zustimmende wie ablehnende Beiträge – auch auf der kritischen Seite wurde reflexhaft mitgeschrieben. Eine Kommentarspalte ist zu einem erheblichen Teil kein Meinungsbild, sondern ein Reflexbild.

Einer hat es sogar aufgeschrieben: „Obwohl ich die Quelle dieser Aussage nicht auf Wahrheit recherchiert habe, glaube ich es. So sehe ich viele Dinge in diesem Land.”

Die Umkehrung

Das letzte Muster ist das aufwendigste. Wenn der Fall zum Programm passt und sich das nicht wegdiskutieren lässt, bleibt eine Möglichkeit: Man erklärt ihn zur Inszenierung.

„Solche Fälle werden extra abgeschoben um die öffentliche Empörung und damit gegen die AFD aufzustachrln.” „Das machen die doch extra und berichten dann 24/7 darüber.” „Das ist gesteuert!”

🔵 Die stabilste aller Verteidigungen, weil unwiderlegbar: Jeder Beleg dagegen wird zum weiteren Beleg für die Inszenierung. Man erkennt an ihr, dass die Diskussion beendet ist – nicht weil ein Argument gewonnen hätte, sondern weil das Bedürfnis nach Argumenten aufgehört hat.

Was die Zustimmung verrät

Zuletzt ein Blick auf die Zahlen unter den Kommentaren. Unter dem Posting eines AfD-Bundestagsabgeordneten, auf dessen Seite überwiegend Anhänger der Partei mitlesen, erhielt ausgerechnet jener Kommentar die stärkste Zustimmung, der dem Abgeordneten den Widerspruch zum eigenen Parteiprogramm vorhielt: inzwischen mehr als 1000 Likes.

Die beiden direkten Antworten darauf sind der Kommentar zum Kommentar. Die erste bestand aus einem Satz, der dem Verfasser bescheinigte, er habe nichts verstanden – ohne zu sagen, was. Die zweite aus einer Beschimpfung, der ein abgelesener Zählerstand vorangestellt war.

🔵 Wer die Likes abzählt, bevor er tippt, hat sie zur Kenntnis genommen. Gestört hat nicht der Widerspruch, sondern seine Resonanz. Ein Sachargument enthielt keine der beiden Antworten.

Was daraus folgt

Es lohnt sich, Kommentarspalten nicht nur als Kloake zu betrachten. Unter diesem Posting standen Beleidigungen, offener Rassismus und ein paar strafrechtlich grenzwertige Behauptungen über politische Gegner. Aber es standen dort auch Menschen, die Seitenzahlen nannten, Gesetzestexte zitierten und ruhig nachfragten. Und es waren die Ruhigen, die die Belege lieferten.

Der Fall Nancy Mensah spricht nicht gegen Rechtsstaatlichkeit. Er spricht dafür, dass ein Rechtsstaat Ermessensspielräume braucht und Menschen, die bereit sind, sie zu nutzen. Der Landkreis Leer konnte abschieben. Ob er musste, ist eine andere Frage.12

Wer eine Politik fordert, die zwischen Leistungsträgern und Gefährdern unterscheidet, sollte zuerst erklären, warum er die Instrumente abschaffen will, die genau diese Unterscheidung ermöglichen. Diese Erklärung steht bis heute aus – auch nach 316 Kommentaren, an denen der Abgeordnete sich nicht beteiligt hat.

Nancy Mensah ist kein Systemversagen. Sie ist das Programm.

Bemerkt haben das unter diesem Posting vor allem jene Anhänger, die dem Abgeordneten entgegenhielten, die Frau sei ausreisepflichtig gewesen und damit zu Recht abgeschoben worden. Die Mehrheit hat sich empört und die Rechnung an die Regierung geschickt. Genau deshalb werden solche Postings geschrieben – und genau deshalb lohnt es, sie auseinanderzunehmen. Nicht für den Absender, der ohnehin nicht mitliest, sondern für die, die noch nicht entschieden haben, wem sie die Rechnung schicken.

Nachtrag vom 12. August 2026: Die Vorgeschichte

Zwei Tage nach Erscheinen dieses Artikels hat die Nordwest-Zeitung aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg berichtet, der der Redaktion in anonymisierter Form vorliegt (Az.: 11 B 1659/26). Was darin steht, verändert das Bild des Falls erheblich – und macht eine Korrektur an diesem Artikel erforderlich.

Was neu bekannt ist

🟢 Nancy Mensah kam nicht vor 24, sondern vor 36 Jahren nach Deutschland: 1990, im Alter von 22 Jahren. Die 24 Jahre beziehen sich auf ihre Zeit auf Borkum.13

🟢 Zwei Asylanträge unter verschiedenen Namen wurden abgelehnt. Ein dritter Antrag einige Jahre später – unter einem dritten Namen – ebenfalls.13

🟢 Erstmals 2006 erhielt sie eine Duldung, ausgestellt vom Kreis Bergstraße in Hessen. Bis 2019 wurde diese mehrfach verlängert. Sämtliche Genehmigungen enthielten eine Wohnsitzauflage für den Landkreis Bergstraße.13

🟢 Zur Ablehnung der Verlängerung teilte ein Behördensprecher mit, Nancy Mensah habe nicht nachgewiesen, über die nötigen Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu verfügen.14

Was das für diesen Artikel bedeutet

Eine Passage oben ist damit überholt. Im Abschnitt Die Umschreibung der Person heißt es, für die im Kommentarstrang aufgestellte Behauptung, Nancy Mensah habe unter verschiedenen Namen Asylanträge gestellt, liege keine Bestätigung in der Berichterstattung vor. Das war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zutreffend. Es ist es nicht mehr.

Der Satz bleibt bewusst stehen, statt stillschweigend ersetzt zu werden. Wer Belegpflichten einfordert, muss sie auf sich selbst anwenden – auch dann, wenn die Korrektur unbequem ausfällt. Für die übrigen dort genannten Zuschreibungen – Minijob, angebliche Motive für die Nichtheirat, versäumter „Papierkram” – gilt die Einschränkung unverändert.

🔵 Nicht überholt ist die Beobachtung, um die es in jenem Abschnitt ging. Die Kommentatoren, die den Namenswechsel damals anführten, hatten den Beschluss nicht gelesen; er war noch nicht öffentlich. Sie behaupteten es, weil es ins Bild passte. Dass sich eine Vermutung später bestätigt, macht aus ihr rückwirkend keine Recherche. Der Unterschied zwischen Wissen und Raten liegt nicht im Ergebnis, sondern im Weg dorthin.

Was sich am Kern nicht ändert

Die naheliegende Schlussfolgerung wäre, der Fall tauge nun nicht mehr. Sie geht am Punkt vorbei.

Nicht dieser Artikel hat Nancy Mensah zum Musterbeispiel gelungener Integration erklärt. Das war Achim Köhler: „24 Jahre in Deutschland. Gearbeitet. Integriert. Einen Menschen gepflegt.” Wenn die Vorgeschichte den Fall entwertet, entwertet sie zuallererst das Posting, das ihn zum Beleg gemacht hat. Wer eine Biografie zur Anklage gegen die Regierung erhebt, ohne sie zu prüfen, kann sich nachträglich nicht darauf berufen, die Biografie sei komplizierter gewesen als gedacht.

🔵 Für die Kommentarspalte gilt dasselbe in verschärfter Form. Dieselbe Anhängerschaft, die dem Abgeordneten binnen Stunden zustimmte, weil eine fleißige Frau abgeschoben wurde, hätte bei Kenntnis der Aktenlage vermutlich das Gegenteil gefordert. Beide Reaktionen wären ohne Prüfung erfolgt. Das ist der eigentliche Befund dieses Artikels, und die neuen Erkenntnisse bestätigen ihn, statt ihn zu erschüttern.

Und die zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Warum fordert eine Partei die Abschaffung aller Bleiberechtsregelungen für Ausreisepflichtige – ausdrücklich einschließlich Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung – und beklagt zugleich, dass eine Arbeitende gehen musste? Auf diese Frage hat die Vorgeschichte keinen Einfluss. Sie steht im Wahlprogramm, nicht in der Akte.

Eine Präzisierung zum Spracherfordernis

🔵 Ein Detail, das in der Debatte durcheinandergeriet: Die Behörde stellt nicht fest, Nancy Mensah spreche kein Deutsch. Sie stellt fest, dass ein Nachweis nicht erbracht wurde. Das sind verschiedene Dinge. § 25b AufenthG verlangt Sprachkenntnisse auf A2-Niveau, belegt durch ein Zertifikat. Wer 24 Jahre in einer Kurklinik arbeitet, mit Kolleginnen spricht und einen pflegebedürftigen Partner im Alltag versorgt, wird sich verständigen können – nur ersetzt gelebte Praxis kein Prüfungszeugnis.

Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern führt zurück zum Ausgangspunkt. Es zeigt, wie eng die Voraussetzungen sind, an denen eine Verfestigung scheitert. Und es zeigt, was eine Partei fordert, die selbst diese Wege noch abschaffen will.


Zur Einordnung der Belege

🟢 belegt – durch Primärquelle oder übereinstimmende Berichterstattung

🟡 Indiz – plausibel, aber nicht abschließend belegt

🔵 Deutung – Bewertung des Autors, als solche gekennzeichnet



  1. NWZonline, Nancy Mensah von Borkum nach Ghana abgeschoben (teilweise kostenpflichtig). 

  2. Facebook-Posting von Achim Köhler MdB, abgerufen am 10.08.2026; zu diesem Zeitpunkt 316 Kommentare. 

  3. NWZonline, Nancy Mensah aus Ghana von Borkum abgeschoben – mit der Stellungnahme des Landkreises Leer. 

  4. Borkumer Werbe-Service, Nach Abschiebung: Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft; zur Auskunft des Gerichts siehe WELT, Sie lebte 24 Jahre auf Borkum

  5. Borkumer Werbe-Service, Nach Abschiebung: Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft

  6. Deutscher Bundestag, Biografie Achim Köhler; abgeordnetenwatch.de

  7. Wikipedia: Achim Köhler mit Belegen zu den Ausschussmitgliedschaften. 

  8. AfD, Bundestagswahlprogramm 2025 (PDF), S. 106 f.; Einordnung beim Komitee für Grundrechte und Demokratie

  9. Bundeszentrale für politische Bildung, Parteiprofil AfD zur Bundestagswahl 2025

  10. Mediendienst Integration, Wege aus der Ausreisepflicht – das Chancen-Aufenthaltsrecht; ausführlich beim Flüchtlingsrat Niedersachsen

  11. Deutscher Bundestag, Bundestag führt das Chancen-Aufenthaltsrecht ein (namentliche Abstimmung vom 02.12.2022); zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen nd-aktuell und MiGAZIN

  12. NWZonline, Abschiebung Borkum: Nancy Mensah hofft auf Rückkehr aus Ghana – mit der Kritik des Flüchtlingsrats Niedersachsen. 

  13. NWZonline, Fall Nancy Mensah: Die Abschiebung von Borkum hat eine Vorgeschichte (teilweise kostenpflichtig), gestützt auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg, Az. 11 B 1659/26. 

  14. NWZonline, Unverständnis über Abschiebung gut integrierter Afrikanerin von Borkum

Share