Politik
Sachsen-Anhalt im Härtetest
Was die AfD in den ersten 100 Tagen vorhat – und warum der Schaden weit über 100 Tage hinausreichen kann
Der Zehn-Punkte-Plan ist kein gewöhnliches Sofortprogramm. Er ist der Versuch, ein Bundesland in kürzester Zeit politisch, kulturell und institutionell umzubauen. Und vieles davon ließe sich später nicht mehr rückgängig machen.
Sachsen-Anhalt steht nicht vor einem normalen Regierungswechsel. Der Zehn-Punkte-Plan, den die AfD für ihre ersten 100 Tage angekündigt hat, greift auf einmal in Medienordnung, Migrationspolitik, Schule, Verwaltung und gesellschaftliches Klima ein.1 Genau deshalb reicht es nicht, die Punkte einzeln abzuhaken. Man muss sie als das lesen, was sie zusammen ergeben.
Der Schaden läge nicht nur in dem, was in den ersten Wochen beschlossen würde – sondern vor allem in dem, was danach bliebe: beschädigte Institutionen, vergraulte Fachkräfte, verschärfte Spannungen und ein Land, das für viele unattraktiver wird, obwohl es schon heute um Einwohner, Fachkräfte und wirtschaftliche Stabilität ringt. Manches davon ließe sich später korrigieren. Vieles nicht. Oder nur zu einem Preis, den am Ende alle zahlen.
Der Wahltermin – und was 41 Prozent im Landtag bedeuten
Gewählt wird am 6. September 2026. Die AfD liegt in den Umfragen seit Monaten stabil bei rund 41 Prozent und damit klar vor der CDU; sie strebt eine Alleinregierung an.2 Der Wert ist kein kurzfristiger Ausschlag nach der Vorstellung des 100-Tage-Plans – er lag im Mai schon dort und hat sich seither kaum bewegt. Das macht die Sache nicht harmloser, sondern ernster: Es handelt sich um eine gefestigte Größe, nicht um eine Stimmung.
Entscheidend ist aber nicht der Prozentwert, sondern die Sitzverteilung. Und hier wird es unangenehm konkret. In der jüngsten Erhebung liegen BSW, FDP und Grüne bei jeweils vier Prozent, die SPD bei fünf – alle also an oder unter der Sperrklausel. Wer unter fünf Prozent bleibt, zieht nicht in den Landtag ein; seine Stimmen werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Grob gerechnet heißt das: Schaffen es AfD, CDU, Linke und SPD in den Landtag, kommt die AfD auf etwa 49 Prozent der Sitze – knapp keine absolute Mehrheit. Scheitert die SPD zusätzlich an der Fünf-Prozent-Hürde, sind es rund 52 Prozent – und damit die Alleinregierung.3
Das ist der Punkt, an dem eine Protestentscheidung ihre Unschuld verliert. Eine Stimme für eine Partei, die knapp unter fünf Prozent landet, ist nicht neutral verloren. Sie verschiebt das Verhältnis zugunsten der stärksten Partei. Man kann sie also abgeben – man sollte nur wissen, was sie im Sitzungssaal bewirkt.
Der Landesverband selbst wird als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft; der Verfassungsschutz bestätigte das am 7. November 2023 auf Nachfrage von Journalisten. Begründet wird es damit, dass sich die Agitation der AfD Sachsen-Anhalt gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 Absatz 1 und gegen das Demokratieprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes richtet.4
Dagegen klagt die Partei. Gerichtlich bestätigt ist die Einstufung bislang nicht: Das Verfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg ruht, bis über die Bundespartei in Köln rechtskräftig entschieden ist.5 Wer daraus ableiten will, es sei alles bloß Behördenmeinung, sollte allerdings weiterlesen. Dieselbe Kammer hat 2025 in Waffenrechtsverfahren über den Landesverband geurteilt, er verfolge Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, untergrabe fortlaufend die Menschenwürde und wende sich kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip.6 Das ist kein Verfassungsschutz. Das ist ein Gericht.
Was die AfD in den ersten 100 Tagen vorhat
Zehn Maßnahmen will die Partei sofort anstoßen:1
- die Rundfunkstaatsverträge kündigen
- mehr Abschiebehaftplätze und eine neue Arbeitsgruppe von Land und Kommunen für Abschiebungen
- eine flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber
- weniger Geld für parteinahe Stiftungen und Programme der Demokratieförderung
- eine Führerscheinförderung, vor allem für Auszubildende
- Sonderklassen für Kinder von Asylbewerbern und Wachschutz an sogenannten Problemschulen
- ein Verbot von Regenbogenflaggen an Schulen, dafür soll an jedem Schultag die Bundesflagge wehen
- die Umbenennung der Landeskampagne von »#moderndenken« zu »#deutschdenken«
- ein bis zwei Ministerien einsparen
- einen Corona-Untersuchungsausschuss
Schon diese Liste zeigt, worum es der Partei nicht geht. Sie geht nicht zuerst an die großen Dauerprobleme des Landes – Fachkräftemangel, medizinische Versorgung, demografischer Wandel, Investitionen, Bildung, Infrastruktur. Das Sofortprogramm setzt stattdessen auf Symbolpolitik, Konfrontation und die Vorführung von Feindbildern.
Ein Detail zur Herkunft des Papiers gehört dazu. Als maßgeblicher Autor des Wahlprogramms gilt Hans-Thomas Tillschneider, auf dem Parteitag mit 86 Prozent erneut zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt.7 Derselbe Tillschneider ist in der Bewertung des Verfassungsschutzes mit ausführlicher Belegkette als Verbindungsmann in die Neue Rechte beschrieben: Auftritte beim »Institut für Staatspolitik« in Schnellroda, Fotos mit Götz Kubitschek, Redner beim »Compact«-Sommerfest.4 Wer das Programm liest, liest nicht die Handschrift eines Verwaltungsreformers.
Was davon überhaupt geht – und was nicht
Bevor man über Folgen redet, sollte man ehrlich sortieren. Nicht alles in diesem Plan ist umsetzbar, und wer das Gegenteil behauptet, macht sich angreifbar. Es ist im Übrigen kein Einzelbefund: Von 56 migrationspolitischen Forderungen der AfD Sachsen-Anhalt sind nach einer im »Verfassungsblog« veröffentlichten Analyse zweier Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts in Halle 21 ausschließlich auf Bundes- oder Europaebene umsetzbar.7 Das Land kann vieles davon gar nicht liefern.
Die zehn Punkte zerfallen in drei sehr unterschiedliche Gruppen.
Sofort machbar, ohne fremde Hilfe. Eine Landeskampagne umzubenennen, eine Arbeitsgruppe mit den Kommunen einzurichten, den Ressortzuschnitt der Regierung zu ändern, Erlasse an Schulen zu Beflaggung und Wachschutz zu richten – dafür braucht eine Regierung keine Zustimmung von außen. Das sind Verwaltungsakte, und sie wirken vom ersten Tag an.
Braucht Landtagsmehrheit oder Haushalt. Abschiebehaftplätze, eine flächendeckende Arbeitspflicht, die Kürzung der Demokratieförderung, die Führerscheinförderung. Hier entscheidet, ob die AfD tatsächlich die Mehrheit der Sitze hält – siehe oben. Ein Untersuchungsausschuss ist allerdings schon mit einer Minderheit einzusetzen.
Rechtlich blockiert oder auf Jahre gestreckt. Die Rundfunkstaatsverträge. Sachsen-Anhalt kann die föderale Medienordnung nicht im Alleingang abschaffen: Eine Kündigung würde erst nach zwei Jahren wirksam, und die Pflicht, weiterhin verfassungsgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzubieten, bliebe bestehen.8 Dauerhafte Sonderklassen wären als Segregation unzulässig.
Diese Sortierung ist wichtig, weil sie zeigt, wo der Schaden wirklich entsteht. Nicht dort, wo die spektakulärsten Ankündigungen stehen, sondern dort, wo eine Regierung ohne jede Hürde durchgreifen kann: bei Personal, bei Erlassen, bei Klima und Ton. Genau das ist auch das, was sich am schwersten zurückholen lässt.
Medien: Der Präzedenzfall liegt schon vor
Wer die Rundfunkstaatsverträge kündigt, greift nicht bloß den Rundfunkbeitrag an, sondern eine Ordnung, die gerade dafür geschaffen wurde, staatlichen und parteipolitischen Zugriff auf öffentliche Information zu begrenzen.
Dass das nicht funktioniert, hat Sachsen-Anhalt schon einmal vorgeführt – und zwar teuer. 2020 verweigerte das Land als einziges die Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und blockierte damit die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 20. Juli 2021, dass Sachsen-Anhalt damit die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt hat, und setzte die Beitragsanpassung auf 18,36 Euro vorläufig selbst in Kraft.9 Das Land hat also verloren, das Ergebnis kam trotzdem, und Karlsruhe hat die Möglichkeit, den Rundfunk über die Landesbühne zu erledigen, ausdrücklich verneint.
Bleibt die Frage, was der Versuch dann überhaupt bringt. Die Antwort ist unangenehm: politisch eine Menge. Er erzeugt Druck auf unabhängige Medien, verschafft monatelange Schlagzeilen und nährt den Eindruck, gemeinsame Fakten seien nur noch eine Frage politischer Macht. Der Rechtsbruch ist nicht der Betriebsunfall, er ist Teil der Rechnung.
Dazu die geplante Kürzung der Demokratieförderung. Das klingt abstrakt, trifft aber ganz praktisch Bildungsarbeit, Beratungsstellen und lokale Initiativen – namentlich genannt wird etwa »Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage«.8 Dass ausgerechnet eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei diese Strukturen schwächen will, ist kein Nebenaspekt – es ist der Kern.
Migration als Drohkulisse statt Lösung
Mehr Abschiebehaftplätze, eine neue Abschiebe-Arbeitsgruppe, eine flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber – das sind bewusst gesetzte frühe Machtsignale.1 Sie sollen Härte demonstrieren.
Der naheliegende Einwand lautet: Das richtet sich doch nur gegen Asylbewerber, nicht gegen Fachkräfte – qualifizierte Zuwanderung wolle man ausdrücklich. Der Einwand ist ernst zu nehmen. Er hält nur der eigenen Datenlage nicht stand.
Sachsen-Anhalt zählte Ende 2025 insgesamt 2.035 ausländische Ärztinnen und Ärzte, 14,2 Prozent aller 14.381 Mediziner im Land, gegenüber 13,5 Prozent im Jahr davor. Fast alle arbeiten in Krankenhäusern oder Rehakliniken. Die häufigsten Herkunftsländer: Aserbaidschan, die Ukraine, Syrien, Russland, Rumänien.10 Man kann diese Liste nicht in »gute Fachkräfte« und »Asylbewerber« zerlegen. Es sind zu einem großen Teil dieselben Menschen – Kriegsflüchtlinge, die heute Oberarztstellen besetzen.
Am Harzklinikum in Quedlinburg etwa kommen 100 von rund 300 Ärzten aus dem Ausland. Einer von ihnen, 2014 aus Syrien geflohen und heute Oberarzt der Kardiologie, sagte dem ZDF, er habe mit seiner Frau bereits darüber gesprochen, was ein AfD-Wahlsieg für sie bedeuten würde.7 Das ist keine Prognose eines Kommentators. Das ist ein Arzt, der die Möglichkeit laut ausspricht.
Und es passiert nicht erst nach der Wahl. Der Co-Geschäftsführer des Landesnetzwerks der Migrantenorganisationen berichtet von rund zehn Familien, die derzeit pro Woche wegziehen.7 Die Zahl ist eine Angabe des Verbands, keine amtliche Statistik – aber sie beschreibt eine Bewegung, die läuft, bevor irgendein Programm beschlossen ist.
Der Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle bringt das ökonomische Argument dagegen auf einen Satz: Sachsen-Anhalt hat mit einem Durchschnittsalter von 48 Jahren die älteste Bevölkerung aller Bundesländer und ist deshalb darauf angewiesen, für hochqualifizierte junge Menschen attraktiv zu sein.7 Im 100-Tage-Programm spielt genau diese Frage keine hervorgehobene Rolle.
Wer solche Menschen einmal vergrault hat, holt sie mit keinem späteren Imagefilm zurück.
Die Schule als Ort der Trennung
Am tiefsten greift der Plan dort ein, wo sich Gesellschaft täglich erneuert: in der Schule. Sonderklassen für Kinder von Asylbewerbern – im Wahlprogramm präziser: für Kinder, deren Eltern eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen –, Wachschutz an »Problemschulen«, ein Verbot von Regenbogenflaggen bei täglicher Bundesbeflaggung.17 Zusammen ergibt das ein klares Bild. Schule soll nicht mehr zuerst ein Ort gemeinsamer Bildung sein, sondern ein Ort der Sortierung, der Disziplinierung und der kulturellen Markierung. Zum Verhältnis der Flaggen hat der Spitzenkandidat es selbst deutlich gemacht: Für jede Regenbogenflagge wolle man später zehn Deutschlandflaggen hissen.7
Dauerhafte Sonderklassen stoßen dabei an das Grundgesetz. Vorübergehende Sprachklassen sind gängige und unstrittige Praxis; eine permanente Trennung wäre Segregation und damit verfassungswidrig – zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte.11 Man darf die GFF für parteiisch halten; die Argumentation muss man trotzdem widerlegen, und das ist bisher niemandem gelungen.
Für Kinder mit Fluchterfahrung heißt die Botschaft: Ihr gehört nicht selbstverständlich dazu. Für queere Jugendliche: Eure Sichtbarkeit ist unerwünscht. Für Lehrkräfte: Statt über Unterricht, Förderung und Personalnot zu reden, wird das Schulklima weiter in den Kulturkampf gezogen.
Wer Kinder früh trennt, schwächt Integration, erschwert Bildungserfolg und vertieft soziale Spaltungen, die sich später auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt fortsetzen. Ein Land, das schon heute um jeden jungen Menschen kämpft, kann sich diese Abschreckung eigentlich nicht leisten.
Verwaltung, Aufarbeitung, Vertrauen
»Ein bis zwei Ministerien einsparen« klingt nach nüchterner Verwaltungsreform, und das kann es auch sein – Forderungen nach kleineren Kabinetten kommen aus mehreren Parteien. Entscheidend ist nicht die Zahl der Ministerien, sondern was beim Umbau mit den Zuständigkeiten und den Leitungsposten passiert. Ein Ressortzuschnitt ist das schnellste legale Instrument, um einen Apparat innerhalb von Wochen auf einen neuen Kurs zu bringen: Abteilungen wandern, Hausleitungen werden ausgetauscht, Referate verlieren ihre Anbindung. Ob das hier so gemeint ist, wird man erst sehen. Man sollte nur genau hinsehen, weil der Punkt harmloser klingt, als er wirken kann.
Ähnlich der angekündigte Corona-Untersuchungsausschuss. Aufarbeitung ist in einer Demokratie legitim, und es gibt an der Pandemiepolitik durchaus etwas aufzuarbeiten. Die Frage ist, mit welcher Fragestellung ein Ausschuss antritt: Sucht er Lehren für die nächste Krise, oder sucht er die nachträgliche Bestätigung dessen, was das eigene Milieu ohnehin glaubt? Ein Hinweis liegt in der Bewertung des Verfassungsschutzes, der dokumentiert, wie Funktionsträger des Landesverbands die Bundesrepublik während der Pandemie mit autoritären Regimen gleichsetzten.4 Werden Verwaltung, Wissenschaft und öffentliche Einrichtungen pauschal unter Verdacht gestellt, beschädigt das genau das Vertrauen, das beim nächsten Mal gebraucht wird.
Der eigentliche Punkt liegt tiefer: Ein Staat funktioniert nicht nur durch Gesetze, sondern durch Personal, Routinen, institutionelle Kultur und Vertrauen. Wer diese Grundlagen in wenigen Monaten beschädigt, produziert Langzeitschäden, die sich nicht einfach abwählen lassen.
Der Punkt, der wirklich vernünftig ist
Ein Vorhaben in diesem Plan verdient keine Häme, sondern eine sachliche Prüfung: die Führerscheinförderung für Auszubildende.1 Für junge Menschen im ländlichen Raum ist Mobilität tatsächlich oft die Bedingung dafür, eine Ausbildung überhaupt annehmen zu können. Wer diesen Punkt reflexhaft als Tarnmanöver abtut, macht es sich zu leicht – und bestätigt genau das Vorurteil, alles werde ohnehin nur schlechtgeredet.
Die richtigen Fragen sind deshalb die banalen: Woraus wird das bezahlt, wenn gleichzeitig Ministerien eingespart und Programme gekürzt werden? Wie verhält sich die Förderung zu bestehenden Angeboten von Kammern, Kommunen und Bundesagentur? Und gilt sie für alle Auszubildenden im Land oder nur für einen Teil? Eine Ankündigung ohne Finanzierung ist noch keine Politik. Aber sie ist auch kein Skandal – und man gewinnt niemanden, indem man das Gegenteil behauptet.
Anders liegt der Fall beim Wechsel von »#moderndenken« zu »#deutschdenken«.7 Er wirkt wie ein PR-Detail, ist aber eine symbolische Neuvermessung: Vermittelt werden soll, wer dazugehört, welches Denken erwünscht ist – und welches nicht. Wenn es ein »deutsches« Denken gibt, das der Staat bewirbt, dann gibt es auch ein Denken, das verdächtig ist. Und dieser Punkt kostet keinen Cent und braucht keine Mehrheit. Er ist am ersten Tag umsetzbar.
Warum gerade Sachsen-Anhalt sich das nicht leisten kann
Die Grundprobleme des Landes sind seit Jahren bekannt: Bevölkerungsschwund, Alterung, Fachkräftemangel, Versorgungsengpässe. Wer unter diesen Bedingungen regieren will, müsste das Land attraktiver machen – für junge Menschen, für Rückkehrer, für Zuwanderer, für Unternehmen, für medizinisches Personal, für Familien.
Der AfD-Plan weist in die Gegenrichtung. Er macht Sachsen-Anhalt nicht verlässlicher, sondern konfliktgeladener; nicht offener für Fachkräfte, sondern abschreckender. Und er lenkt Aufmerksamkeit und Energie weg von den Zukunftsfragen hin zu ideologischen Frontstellungen, die mobilisieren, aber keine offene Stelle besetzen, keine Praxis wiedereröffnen und kein Dorf beleben.
Die Folgen tragen die strukturschwachen Regionen zuerst. Dort, wo Ärztinnen fehlen, Ausbildungsplätze leer bleiben, Busse selten fahren und Kommunen ohnehin am Limit arbeiten, wird zusätzlicher institutioneller und gesellschaftlicher Stress besonders teuer. Was als politische Härte verkauft wird, landet als Alltagsschaden bei genau den Menschen, denen einfache Lösungen versprochen wurden.
Ein Zurück gibt es nicht – wer kann das wollen?
Und jetzt das Entscheidende, das man sich vor dem Kreuz auf dem Wahlzettel klarmachen muss. Vieles in diesem Plan wird an Recht, Geld oder Zuständigkeit scheitern – das ist oben nachgezeichnet. Genau deshalb ist die tröstliche Rechnung falsch: Wenn es ohnehin nicht durchgeht, ist es ja nicht so schlimm.
Denn was durchgeht, sind die Dinge ohne Hürde. Erlasse, Personal, Ton, Klima. Und das sind ausgerechnet die, die man am schwersten zurückdreht.
Ein beschädigtes Schulklima normalisiert sich nicht über Nacht. Der Kardiologe aus Quedlinburg, der sich anders entscheidet, kommt nicht zurück, nur weil vier Jahre später jemand anderes regiert – er hat dann längst eine Stelle in Niedersachsen, in Österreich, in der Schweiz. Eine Verwaltung, aus der die Erfahrenen gegangen sind, arbeitet nicht am nächsten Morgen wieder eingespielt. Und eine Gesellschaft, die über Jahre auf Feindbilder eingeschworen wurde, findet nicht durch einen bloßen Regierungswechsel zurück zu ziviler Gelassenheit.
Der Preis dieser Politik liegt deshalb nicht in einzelnen Beschlüssen. Er liegt in Folgekosten, die sich über Jahre summieren: bei Personal, bei Investitionen, bei Reputation, bei Vertrauen, beim Zusammenhalt. Vieles davon wird erst sichtbar, wenn der politische Nutzen für die Verursacher längst eingesammelt ist – und andere den Schaden aufräumen müssen. Ihre Kinder. Ihre Enkel.
Das ist der Kern jeder ehrlichen Wahlentscheidung: Es geht nicht um vier Jahre Protest. Es geht darum, ob man einem Land Wunden zufügt, deren Heilung eine Generation dauert – wenn sie überhaupt gelingt. Man kann aus Enttäuschung wählen. Aber was man aus Enttäuschung ermöglicht, bleibt.
Überdenken Sie diese Entscheidung gründlich. Nicht, weil Ihnen jemand Angst machen will – sondern weil manche Türen, wenn man sie einmal aufgestoßen hat, nicht mehr zugehen. Ein solches Sachsen-Anhalt zu hinterlassen, mühsam, gespalten, ausgedünnt: Wer kann das ernsthaft wollen?
Anmerkungen und Quellen
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Der Zehn-Punkte-Plan, vorgestellt auf dem Landesparteitag in Magdeburg am 11.7.2026. Primärquelle ist das Papier »100 Tage für Sachsen-Anhalt« des AfD-Landesverbandes (PDF, veröffentlicht auf afd-lsa.de, Juli 2026). Wortlaut der zehn Punkte in der Berichterstattung: Bayerische Staatszeitung (dpa, 11.7.2026), bayerische-staatszeitung.de; Tagesspiegel (11.7.2026), tagesspiegel.de; t-online (11.7.2026), t-online.de; Handelsblatt (11.7.2026, Bezahlschranke), handelsblatt.com. ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
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Wahltermin 6. September 2026. Zur Stabilität der Umfragewerte: INSA erhob für die AfD am 13.5.2026 42 Prozent, am 3.7.2026 41 Prozent und am 23.7.2026 erneut 41 Prozent (letzte Erhebung im Auftrag von FOCUS, 1.000 Befragte, 14. bis 21.7.2026); ein Aufwärtssprung nach der Vorstellung des 100-Tage-Plans ist in den Daten nicht erkennbar: Wahlumfragen-Übersicht dawum.de, dawum.de. Bereits der Sachsen-Anhalt-TREND vom Mai 2026 wies 41 Prozent aus (plus 2 gegenüber September 2025): Infratest dimap, infratest-dimap.de. Zum Ziel der Alleinregierung: t-online (11.7.2026), t-online.de. ↩
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Eigene Näherungsrechnung auf Grundlage der INSA-Erhebung vom 23.7.2026 (AfD 41, CDU 24, Linke 14, SPD 5, BSW 4, FDP 4, Grüne 4, Sonstige 4 Prozent), dawum.de. Stimmen für Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt. Ziehen AfD, CDU, Linke und SPD in den Landtag ein, entfallen auf die AfD 41 von 84 berücksichtigten Prozentpunkten, also rund 49 Prozent der Sitze; scheitert auch die SPD, sind es 41 von 79 Punkten, also rund 52 Prozent. Die Rechnung lässt Überhang- und Ausgleichsmandate außer Betracht und ist eine Näherung, keine Sitzprojektion. Umfragen sind Momentaufnahmen mit statistischer Fehlertoleranz. ↩
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Am 7. November 2023 bestätigte der Verfassungsschutz auf Nachfrage von Pressevertretern, dass der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA eingestuft worden ist; als Begründung nennt die Behörde eine Agitation gegen die Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG). Dort ebenfalls dokumentiert: die Netzwerkkontakte Hans-Thomas Tillschneiders zum »Institut für Staatspolitik« in Schnellroda und zum »Compact«-Magazin sowie Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit autoritären Regimen durch Mandatsträger des Landesverbandes während der Pandemie. Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, Verfassungsschutz, mi.sachsen-anhalt.de. ↩ ↩ ↩
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Die Einstufung wird gerichtlich überprüft; das Verfahren in Sachsen-Anhalt ruht, bis das Verwaltungsgericht Köln rechtskräftig über die Einstufung der Bundespartei entschieden hat. Übersicht zur Lage in allen 16 Ländern: Correctiv (17.6.2026), correctiv.org. ↩
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Dieselbe Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg stellte 2025 in Waffenrechtsverfahren (Az. 1 A 149/23 MD, 1 A 191/23 MD, 1 A 201/23 MD) fest, die AfD Sachsen-Anhalt verfolge gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen, untergrabe fortlaufend die Menschenwürde und wende sich kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip: Table.Briefings (27.5.2026, Bezahlschranke), table.media. ↩
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Zum Parteitag, zur Autorschaft Tillschneiders am Wahlprogramm und zu seiner Wiederwahl mit 86 Prozent; zum Siegmund-Zitat »Für jede Regenbogenflagge, die diese Landesregierung aufgehängt hat, hissen wir später zehn Deutschlandflaggen«; zur Umbenennung der Landeskampagne; zu den Sonderklassen für Kinder mit befristeter Aufenthaltserlaubnis der Eltern; zur Verfassungsblog-Analyse von Lukas Bornschein und Mark Niklas Cuno (Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, Halle), wonach 21 von 56 migrationspolitischen Forderungen nur auf Bundes- oder Europaebene umsetzbar sind; zum Harzklinikum Quedlinburg (100 von rund 300 Ärzten aus dem Ausland) und der Aussage eines dortigen Oberarztes der Kardiologie; zur Angabe des Landesnetzwerks der Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt über rund zehn wegziehende Familien pro Woche; zur Einordnung von Reint Gropp, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (Durchschnittsalter 48 Jahre, älteste Bevölkerung aller Bundesländer): ZDFheute (11.7.2026), zdfheute.de. ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
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Eine Landesregierung kann die Rundfunkstaatsverträge zwar kündigen; die Kündigung würde jedoch erst nach zwei Jahren wirksam, und es bliebe die Pflicht, weiterhin verfassungsgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzubieten. Zur namentlich genannten Kürzung bei »Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage«: Tagesspiegel (11.7.2026), tagesspiegel.de. ↩ ↩
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Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20), dass Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat, und setzte die vorgesehene Beitragsanpassung vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 in Kraft: Pressemitteilung Nr. 69/2021, bundesverfassungsgericht.de; Entscheidung im Volltext, bundesverfassungsgericht.de; zum Beitrag von 18,36 Euro: LTO, lto.de. ↩
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Zum Jahresende 2025 zählte die Ärztekammer Sachsen-Anhalt 2.035 ausländische Ärztinnen und Ärzte (14,2 Prozent aller 14.381 Ärzte, Vorjahr 1.903 bzw. 13,5 Prozent), davon 1.912 berufstätig; 1.614 arbeiteten in Krankenhäusern oder Rehakliniken, nur 93 als niedergelassene Mediziner. Häufigste Herkunftsländer: Aserbaidschan, Ukraine, Syrien, Russische Föderation, Rumänien. Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung teilten mit, dass in Sachsen-Anhalt nach wie vor Ärzte fehlen – auch, weil mehr Mediziner in Teilzeit arbeiten: Deutsches Ärzteblatt (19.1.2026), aerzteblatt.de; Integrationsportal des Landes Sachsen-Anhalt, integrationsportal.sachsen-anhalt.de. ↩
-
Vorübergehende Sprachklassen sind gängige Praxis; eine dauerhafte Sonderbeschulung wäre als Segregation verfassungswidrig – zu diesem Ergebnis kommt ein unabhängiges Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte: Tagesspiegel (11.7.2026), tagesspiegel.de. ↩